Hauptuntersuchung nach §29 StVO:
In unserem Hause findet täglich die Abnahme der Hauptuntersuchung nach §29 StVO durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen statt.
Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I mit.
Ihr Vorteil, wenn Sie die HU-Abnahme bei uns durchführen lassen:
Sollte an Ihrem Fahrzeug einmal etwas nicht in Ordnung sein, können wir den Mangel meistens sofort beheben. Somit sparen Sie sich den kostenpflichtigen Mängelbericht und die dann erforderliche Nachuntersuchung!
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